ABV Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung des Appenzeller Blasmusikverbandes findet nächstes Jahr in Appenzell an folgendem Datum statt: Freitageabend 15.März 2024 ab 17.00 Uhr
Die Delegiertenversammlung des Appenzeller Blasmusikverbandes findet nächstes Jahr in Appenzell an folgendem Datum statt: Freitageabend 15.März 2024 ab 17.00 Uhr
Unter der inspirierenden Leitung von Dirigent Patrik Schinnerl verwandelte sich die Bühne in der Mehrzweckhalle von St. Peterzell in einen Ort voller musikalischer Magie.
Mit rund 600 Teilnehmern ist der Ostschweizer Solisten- und Ensemble Wettbewerb einer der bekanntesten Musikwettbewerbe in der deutschen Schweiz. Am 9. Und 10 September fand der Anlass bei schönstem Spätsommerwetter statt.
Für die meisten Vereine ist es eine grosse Herausforderung, neue Mitglieder zu finden. Der Schweizer Blasmusikverband möchte einen Impuls geben.
Mit «Support Culture» lanciert die Migros eine Förderaktion für nicht-professionelle Kulturvereine in der Schweiz.
Barbara Vogel ist die neue Leiterin der Geschäftsstellen des Appenzeller Blasmusikverbandes und des St. Galler Blasmusikverbandes. Sie ist aktiv in der Musikgesellschaft Sennwald als Klarinettistin und Kassiererin. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Damen und Herren Die Rechnungstellung der UNISONO-Abonnemente 2022 erfolgt neu an die Vereinsanschrift gemäss Angaben in hitobito. Wir möchten Sie daher bitten, bis 8. Mai 2022 Ihre Vereinsadresse in hitobito zu prüfen und bei Bedarf anzupassen (siehe Anhang). Wenn Sie über kein Login verfügen, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des SBV (info@windband.ch). Hinweis:
Die Delegierten des Appenzeller Blasmusikverbandes tagten in Rehetobel. Die Vereine erwarten am kantonalen Musikfest ein Feuerwerk der Emotionen. Die Rechnung schloss mit einem unerwarteten Gewinn. ABV-Präsidentin Claudia Frischknecht (Mitte) freut sich nach der Verabschiedung der Geschäftsstellenleiterin Severine Peng auf eine neue Zusammenarbeit mit dem St. Galler Blasmusikverband. Ein fast vergessenes
Der Bundesrat hat die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend aufgehoben. Für die Blasmusik gibt es keine Sondervorschriften mehr! Wenn der BDV die aktuellen Beschlüsse des Bundesrats richtig interpretiert, so gilt: - Alle Musikproben sind wieder normal möglich. - Alle Auftritte sind wieder normal möglich. - Selbst für Grossanlässe wie für für Musikfeste und Musiktage braucht es keine
Die SUISA-Liste ist über die SBV-Datenbank hitobito neu bis zum 31. Dezember elektronisch zu übermitteln. Vereine, die dieser Pflicht nicht nachkommen, bezahlen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.--. Hier geht’s zu hitobito Loginanfragen an info@windband.ch